Inklusion

Seit Beginn des Schuljahres 2012/13 werden im Rahmen des inklusiven Unterrichts Schülerinnen und  Schüler auch an Grundschulen, Gemeinschaftschulen oder GHWRS im Einzugsgebiet unserer Schule mit einzelnen Stunden betreut. Eltern stellen beim Staatlichen Schulamt in Mannheim einen Antrag auf gemeinsame Beschulung ihres Kindes. Danach wird festgestellt ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorliegt. Liegt dieser vor, kann das  Kind an einer dafür geeigneten allgemeinen Schule in einer Regelklasse unterrichtet werden. Dabei werden Gruppenlösungen angestrebt. Die Schülerinnen und Schüler werden stundenweise von einer Sonderschullehrkraft betreut bzw. gefördert.  

Seit dem Schuljahr 2013/14 hat sich die Astrid-Lindgren-Schule für Grundschüler im Rahmen der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot geöffnet.

Hier erfahren Sie Einzelheiten des gemeinsamen Unterrichts nach den Prinzipien von Maria Montessori.