Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Astrid-Lindgren-Schule ist bemüht, ihre Website mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website unter der Domain www.astridlindgrenschule.info

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Einhaltung der Anforderungen wurde am 21.04.2021 und 25.06.2021 zuletzt in einem Selbstbewertung geprüft.

Nicht barrierefreie Inhalte

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Die Website bietet noch keine alternativen Texte in leichter Sprache und Informationen in Gebärdensprache.
  • Die auf der Website zum Download angebotenen PDF- und Worddateien sind teilweise nicht vollständig barrierefrei angelegt.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Für die oben genannten Inhalte und Funktionen wird eine Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG vorübergehend geltend gemacht.

Begründung:

Die Astrid-Lindgren-Schule verfügt nicht über die notwendigen Kapazitäten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um diese für erforderliche Schulungen freistellen und intern die erforderlichen Qualifikationen aufbauen zu können. Teilweise werden PDF- oder Word-Dokumente von Dritten zur Verfügung gestellt und können nicht schulintern überarbeitet werden. Dennoch ist die Astrid-Lindgren-Schule bemüht, entsprechende Kenntnisse und Möglichkeiten aufzubauen, um die Barrierefreiheit fortlaufend verbessern zu können.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde mittels einer am 21.04.2021 durchgeführte Selbstbewertung entsprechend der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO) Vom 11. Dezember 2019erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2021 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Bei Fragen, Anmerkungen oder Hinweisen zur Barrierefreiheit der Website wenden Sie sich die Leiterin der Astrid-Lindgren-Schule:

Gabriele Hörtdörfer
Sindolsheimer Straße 6
D-74706 Osterburken-Bofsheim

Tel. 06295/95151
Fax 06295/95152
schule@alsbofsheim.de

Durchsetzungsverfahren

Falls die Astrid-Lindgren-Schule nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Stephanie Aeffner

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6

70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

Telefonnummer 0711 279-3358 oder Telefonnummer 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Website:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Presse-und-Aktuelles/Links/links_node.html

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Barriere melden

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