Der besondere Erziehungs- und Bildungsauftrag eines sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentrums
erstreckt sich auf Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Lernausgangslage einer besonderen Förderung bedürfen und einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben. Es handelt sich um Kinder und Jugendliche, die – oft durch unterschiedliche Faktoren bedingt – im Lernen so stark beeinträchtigt sind, dass eine erfolgreiche schulische Förderung an einer allgemeinen Schule zeitweise oder dauerhaft nicht bzw. noch nicht möglich ist. Zielsetzung des Bildungsgangs Förderschule ist es, den Bildungsanspruch dieser Kinder und Jugendlichen aufzunehmen und ihnen den Zugang zu Bildung zu erleichtern.
Die Kinder und Jugendlichen erhalten im SBBZ die Chance, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln. Sie sind so zu fördern und zu stärken, dass sie eine stabile Identität und das notwendige Selbstbewusstsein für ihre individuelle Leistungsfähigkeit und – bereitschaft entwickeln können. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler die Kompetenzen erwerben, mit denen sie ihr berufliches und privates Leben selbständig gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
(Auszug aus dem Bildungsplan der Förderschule 2007, Seite 33)
Das Zusammenleben und Zusammenarbeiten an der Astrid-Lindgren-Schule ist gekennzeichnet durch folgende Grundsätze:
- Jeder Schüler hat das Recht, ungestört und angstfrei zu lernen!
- Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten!
- Jeder muss stets die Rechte des Anderen respektieren!
- Ordnung, Sauberkeit und gegenseitige Rücksichtnahme im Schulgebäude und in den Pausenhöfen machen den Schulalltag angenehm.
Die Schule ist gegliedert in
- Sonderpädagogische Beratungsstelle mit Frühförderung
- Eingangsklasse und Grundstufe (Klasse 1-4)
- Gemeinsamer Unterricht in Klasse 1-4
- Hauptstufe (Klasse 5-9)
Je nach Alter und Schulbesuchsjahren werden die Schülerinnen und Schüler bei Aufnahme in die entsprechenden Klassen eingestuft. Ein Klassenwechsel kann per Abstimmung in einer Gesamtkonferenz und nach Absprache mit den Eltern stattfinden. Auch Rückschulungen in die Hauptschule oder Gemeinschaftsschule sind bei besonders guten Leistungen möglich.